Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP Leichtbau)

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Auslaufen des TTP LB:

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 ist das Technologietransfer-Programm Leichtbau ausgelaufen. Es können keine neuen Anträge gestellt werden. Auch bereits gestellte Anträge können nicht mehr bewilligt werden. Bereits eingegangene Verpflichtungen – d.h. bewilligte Anträge – werden ausfinanziert.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt hat. Zur Beachtung des Urteils waren erhebliche Sparanstrengungen notwendig geworden.

 

Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern. Bisher stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hierfür jährlich 73 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 stiegen die für das TTP LB verfügbaren Fördermittel auf 109 Millionen Euro.

Leichtbau beruht auf einem einfachen Prinzip: Produkte werden mit weniger oder leichterem Material hergestellt – bei verbesserter oder gleichbleibender Funktionalität. Auch wird die Kreislaufführung von Produkten oder einzelnen Werkstoffen im Sinne einer zirkulären Wirtschaft angestrebt. Vom Design, über die Produktion bis hin zum Einsatz und Recycling von Produkten können so Materialien und Energie eingespart und damit branchenübergreifend Treibhausgasemissionen und Kosten gesenkt werden.

Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche von Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, um die unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenzubringen. Hier setzt das TTP LB an. Mit dem Programm möchte das BMWK den Leichtbau als Innovationstreiber für nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften etablieren und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Auch soll der Technologie- und Wissenstransfer in konkrete Produkte und Dienstleistungen verbessert und der Leichtbau so in die breite industrielle Anwendung getragen werden.

Das Programm begann im April 2020 und ist auf zehn Jahre angelegt.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 09. April 2020 – 01. Oktober 2023 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
  • Hochschulen und
  • Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern ohne Betriebsstätte in Deutschland ist möglich, wobei die ausländischen Partner ihre Aufwendungen ohne Bundeszuwendungen finanzieren müssen.

Was wird gefördert?

Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:

1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau

Einen Förderschwerpunkt bilden neue Technologieentwicklungen als Treiber für nachhaltige Leichtbau-Lösungen. Dabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden thematischen Schwerpunkte:

  • Digitalisierung und Automatisierung
  • Nachhaltigkeit und Recycling
  • Innovative Konstruktionsprinzipien 

2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien

Neue Konstruktionstechniken und der Einsatz neuer Werkstoffe in Verbindung mit innovativem, nachhaltigem Leichtbau eröffnen nicht nur enorme Einspar- und Produktverbesserungspotentiale, sondern können auch die Klima- und Umweltbelastungen deutlich verringern. Dazu fokussiert diese Förderlinie auf die Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren und Materialien, die eine Einsparung von Treibhausgasemissionen bzw. eine Bindung von CO2 unterstützen und somit zu einer emissionsarmen Industrie beitragen.

3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution

Der effiziente Umgang mit Ressourcen verspricht ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Klima- und Umweltbelastungen. Im Leichtbau ist die Einsparung von Ressourcen schon beim Design als wesentliches Kriterium anwendbar. In dieser Förderlinie stehen die leichtbaubezogene Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus und die Substitution treibhausgasintensiver Ressourcen im Mittelpunkt.

4. Demonstrationsvorhaben

Um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren.

5. Standardisierung

Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (z. B. Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung bzw. Festlegung von Materialkennwerten, ggf. Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig. Entsprechende Projekte, die durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung sowohl den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen als auch zwischen den unterschiedlichen Disziplinen vorantreiben, können gefördert werden, wenn sie sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren lassen.

Die Programmlinien sollen kontinuierlich weiterentwickelt und durch weitere Förderbekanntmachungen ergänzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).

Darüberhinausgehende Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht. Hinsichtlich der maximalen unternehmensbezogenen Zuwendungen sind die Schwellenwerte in Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.

 

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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